Tagesseminar für Sachverständige und Obermeister am 29. November 2019
11. Dezember 2019Neujahrsempfang 2020 der Handwerkskammer Karlsruhe
19. Januar 2020Im Jahr 2004 wurde unter der damals rot-grünen Bundesregierung die Meisterpflicht für das Fliesenleger-Handwerk und noch 52 andere Gewerke abgeschafft.
Daraufhin hat sich die Zahl der Betriebe in Deutschland seit der damaligen Reform von 12.400 auf mehr als 70.000 versechsfacht.
Viele dieser Selbstständigen besitzen selbst gar keine Fliesenlegerausbildung. Infolgedessen nahm die Zahl der Mängel bei Fliesenlegearbeiten immer mehr zu.
Außerdem sind 40 Prozent dieser Betriebe Ein-Mann-Betriebe, die nicht ausbilden, und die Zahl der Auszubildenden verringerte sich somit um drastische 67 Prozent.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahre 2019 einer entsprechenden Änderung der Handwerksordnung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesenleger-Handwerk abschließend zugestimmt. Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität. Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht sollen Fehlentwicklungen durch die Handwerksnovelle 2004 wieder rückgängig gemacht werden – der Fliesenleger-Beruf soll wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.
Der Fachverband Fliesen und Naturstein begrüßt die erhoffte Rückkehr zur Meisterpflicht:
„Nun heißt es für uns, nach vorne zu schauen. Wir freuen uns auf die neuen Meister in unserem Handwerk, die das Qualitätsniveau langfristig auf hohem Niveau sichern“, sagte Karl-Hans Körner, Vorsitzender des Fachverbands im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Die wieder eingeführte Meisterpflicht gibt jungen Menschen eine gute Perspektive, ihren Weg in unserem Handwerk zu gehen, denn wir bieten vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben und gute Aufstiegschancen.“
Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung ab 1. Januar 2020 wieder die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen.
Wer im Handwerk einen Meisterbrief erworben hat, darf auch Lehrlinge ausbilden, denn ein Ausbilderschein (oder eine Ausbildungseignungsprüfung) ist Teil der Meisterausbildung. In den zulassungsfreien Berufen dürfen Handwerker ebenfalls ausbilden, wenn sie eine Meisterprüfung abgelegt haben, oder wenn sie eine fachliche Prüfung bestanden haben und eine angemessene Dauer in dem entsprechenden Beruf tätig waren. Zusätzlich ist der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kompetenzen erforderlich.
Aber keine Angst:
Wer nach 2004 einen Betrieb in einem zulassungsfreien Handwerk (also in diesem Zeitraum auch im Fliesenleger-Handwerk) gegründet hat und keinen Meisterbrief besitzt, der muss keine nachträgliche Prüfung oder ähnliches fürchten. Für diese Betriebe (Anlage B1) gibt es einen Bestandsschutz.