Liebe Mitglieder,
die Deutsche Handwerkszeitung schafft in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember 2020 in der Frage „Dürfen Handwerksbetriebe geöffnet bleiben?“ Klarheit:
„Handwerksbetriebe dürfen noch aufgesucht werden
Anders als beim ersten Lockdown dürfen Kunden alle Handwerksbetriebe aufsuchen, die noch öffnen dürfen. Nur Betriebe, die ‚körpernahe Dienstleistungen‘ erbringen, müssen schließen. Alle anderen Betriebe dürfen weiterhin öffnen und auch von Kunden besucht werden. Nach Auffassung der Handwerkskammer für München und Oberbayern können demnach auch Fotografen weiterhin ihrer Arbeit nachgehen, wenn sie die üblichen Hygieneregeln beachten. Details regeln indes die Bundesländer – es ist auch möglich, dass die derzeit gültigen Regelungen noch angepasst werden.“
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ein-harter-schlag-fuers-handwerk-166828/
Ihre
Innung des Fliesen-, Platten- und
Mosaikleger-Handwerks Karlsruhe
Gerd Künzler, Obermeister
Kay Büge, Stellv. Obermeister